Der Grund: Nimmt eine MitarbeiterIn trotz abgelehnten Urlaubs frei, handelt es sich um eine sogenannte Selbstbeurlaubung. Das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur fristlosen Kündigung. Damit Ihr Träger im Streitfall nachweisen kann, dass der Urlaub beantragt und abgelehnt wurde, brauchen Sie eine klare Dokumentation.
Halten Sie deshalb direkt auf dem Urlaubsantrag fest:
