Tipp

Abgelehnten Urlaub immer schriftlich festhalten

Ende September planen viele Teams bereits Herbstferien, Brückentage und Resturlaub. Wenn Sie einen Urlaubsantrag ablehnen müssen, sollten Sie diese Entscheidung immer schriftlich dokumentieren.
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

17.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Der Grund: Nimmt eine MitarbeiterIn trotz abgelehnten Urlaubs frei, handelt es sich um eine sogenannte Selbstbeurlaubung. Das kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur fristlosen Kündigung. Damit Ihr Träger im Streitfall nachweisen kann, dass der Urlaub beantragt und abgelehnt wurde, brauchen Sie eine klare Dokumentation.

Halten Sie deshalb direkt auf dem Urlaubsantrag fest:

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