Betriebsbedingte Kündigungen – Alternative Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag: Alternative zur betriebsbedingten Kündigung sorgfältig prüfen

Sinkende Anmeldezahlen zwingen derzeit viele Träger, Personal abzubauen. Statt einer Kündigung wählen immer mehr Einrichtungen den Weg über einen Aufhebungsvertrag – eine einvernehmliche Lösung, die schnell Rechtssicherheit für beide Seiten […]
Rechtsanwältin Judith Barth

Judith Barth

17.09.2026 · 2 Min Lesezeit

Sinkende Anmeldezahlen zwingen derzeit viele Träger, Personal abzubauen. Statt einer Kündigung wählen immer mehr Einrichtungen den Weg über einen Aufhebungsvertrag – eine einvernehmliche Lösung, die schnell Rechtssicherheit für beide Seiten schafft und den belastenden Weg vor das Arbeitsgericht vermeidet.

Trennung einvernehmlich gestalten

Eine Kita schließt wegen sinkender Anmeldezahlen eine Krippengruppe. Der Träger bietet den bisher dort tätigen Fachkräften statt einer Kündigung einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung an.

2 der 3 betroffenen Fachkräfte sind einverstanden, eine lehnt ab. Die KitaLeitung überlegt, welche Konsequenzen das hat.

Rechtsgrundlage: Vertragsfreiheit

Mit einem Aufhebungsvertrag beenden Träger und Fachkraft das Arbeits

verhältnis einvernehmlich. Das ist unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz (KSchG) möglich. Eine Sozialauswahl oder ein betriebsbedingter Kündigungsgrund ist nicht erforderlich. Der Betriebsrat muss dem individuellen Vertrag grundsätzlich nicht zustimmen.

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